Aktuelle Meldungen

Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH - Information über die Entlastung nach dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG)

Der Ukraine-Krieg und seine Folgen haben zu erheblichen Verwerfungen auf dem Energiemarkt geführt. Dadurch sind die Energiepreise stark gestiegen. Nach dem jüngst verabschiedeten Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz sollen Erdgas- und Wärmekunden aus Mitteln des Bundes entlastet werden. Hierüber möchten wir Sie zusammenfassend informieren (über weitere Entlastungsmaßnahmen, insbesondere die Strom- und Gaspreisbremsen, informieren wir Sie gesondert, sobald deren Inhalte feststehen):

Für unsere Erdgaskunden gilt Folgendes:

Haushalts- und Gewerbekunden sowie kleinere und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Mio. kWh erhalten einen einmaligen Entlastungsbetrag. Die Höhe der Soforthilfe entspricht – vereinfacht gesagt – den Kosten für ein Zwölftel des prognostizierten Jahresverbrauchs, wobei der im Dezember geltende Preis zugrunde gelegt wird.

Um bei Standardlastprofilkunden eine sofortige Entlastung herbeizuführen, wird für Dezember 2022 die Abschlagszahlung ausgesetzt. Der Entlastungsbetrag wird in der Jahresverbrauchsabrechnung gutgeschrieben. Veranlasst ein Kunde selbst die Zahlung für den Abschlag im Dezember, wird die Zahlung im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet. Die Entlastung geht also nicht „verloren“, selbst wenn die Zahlung für Dezember erfolgt sein sollte.

Der Erdgasbezug für kommerzielle Strom- und Wärmerzeugungsanlagen und Krankenhäuser fällt nicht unter die Entlastung (für Krankenhäuser soll ab 01. Januar 2023 ein anderer Entlastungsmechanismus greifen). Für bestimmte Verbrauchergruppen wie z. B. Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs oder Werkstätten für Menschen mit Behinderungen gibt es ebenfalls Sonderregelungen, über die wir Sie auf Nachfrage gerne informieren. Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM), die mehr als 1,5 Millionen kWh/a verbrauchen, müssen uns bis spätestens 31. Dezember 2022 in Textform mitteilen, dass sie einen Anspruch auf die Entlastung haben.

Sonderreglungen bei Mietverhältnissen:

Für Mieter gibt es Sonderreglungen. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihren Vermieter.

Ein wichtiger Hinweis zum Schluss:

Da die Soforthilfe unabhängig vom Verbrauch für den Monat Dezember 2022 erfolgt, lohnt es sich für Sie weiterhin, Energie einzusparen. Denn diese Energieeinsparungen wirken sich zusätzlich kostenreduzierend zur Soforthilfe aus.

 

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Mitarbeiterinnen Kundencenter SWO

Stadtwerke Oldenburg in Holstein präsentieren neues Logo

Oldenburg in Holstein. Ein großes S, ein großes W - und daneben der vom historischen Wappen bekannte Zinnenturm quasi als stilisiertes O: Mit den drei Buchstaben SWO präsentieren die Stadtwerke Oldenburg ihre neu gestaltete Stadtwerke-Marke. Die Änderung des optischen Auftritts hat einen ganz bestimmten Grund. Bis jetzt gab es zwei unterschiedliche Logos für den Energie- sowie den Glasfaserbereich. Dazu sagte Oldenburgs Bürgermeister und SWO-Geschäftsführer Jörg Saba: "Mit dem gemeinsamen Logo und Werbeauftritt wollen wir unsere bewährte Stadtwerke-Marke anpassen und die Ganzheitlichkeit der Stadtwerke Oldenburg i.H. für Strom, Gas und Glasfaser mit einer neuen gemeinsamen Marke unter Beweis zu stellen." Gesellschaftsrechtlich bleibe alles beim alten. Saba: "Wir tauschen nur das Logo und entwickeln daraus einen gemeinsamen Auftritt, der Schritt für Schritt umgesetzt wird." Die Kundschaft wird sich nach Überzeugung der Geschäftsführung schnell an das ansprechend und zeitgemäß gestaltete Markenzeichen umgewöhnen.

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